März 2020

Information Coronavirus

Landratsamt Kronach Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungenmit einer Teilnehmeranzahl ab 500 Personen Gemäß § 28 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) in Verbindung mit Art. 35 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz – BayVwVfG) erlässt das Landratsamt Kronach folgende Allgemeinverfügung Veranstaltungen aller Art über 500 Teilnehmern werden im Bereich des Landkreises Kronach bis zum Ende…